MPU NACH STRAFTATEN

Was zunächst nicht offensichtlich erscheint, ist, dass auch Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs zu einer Überprüfung der Fahreignung seitens der Fahrerlaubnisbehörde führen können. Die Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde ist es nämlich, sicherzustellen, dass Führerscheininhaber und -anwärter dazu geeignet sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen.

Wenn jemand in der Vergangenheit durch gravierende Delikte aufgefallen ist, hegt die Fahrerlaubnisbehörde erhebliche Eignungszweifel und ordnet daher eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU, an, um diese Zweifel auszuräumen. Zwar ist nur ein geringer Anteil aller MPU-Anordnungen auf Straftaten zurückzuführen, doch meistens ist der Ausgang einer solchen MPU negativ. Der Grund: Betroffene setzen sich oftmals nicht mit ihren Delikten auseinander und entwickeln keine Vermeidungsstrategien. Hier stehen wir Ihnen bei einem kostenlosen Erstgespräch zur Seite.

MPU KRONE hilft Ihnen, Ihren Führer­schein wieder zu erlangen, wenn er Ihnen durch Drogen- oder Alkohol­auf­fällig­keiten ent­zogen wurde.

Eine Voraussetzung für eine positive Empfehlung des MPU-Gut­achters beziehungs­weise zur Wieder­er­langung der Fahr­er­laub­nis ist ein Abstinenz­nach­weis.

Analyse von Urin und Haaren inkl. fach­kundiger Befundung in Straßen­ver­kehrs­fällen oder bei anderen Straf­taten, evtl. auch bei der Frage nach der straf­recht­lichen Ver­antwort­lich­keit.

Bei Fällen einer möglichen Bei­bringung zentral wirk­samer Mittel (K.o.-Mittel).

In Fällen zur Überprüfung der Alkohol- oder Drogen­konsum­gewohn­heiten in den letzten Monaten (auch zur Unter­stützung foren­sisch-psychia­trischer Be­gut­achtungen).

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FAQ

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